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Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Bemerkenswert an dieser Vorschrift ist die Verwendung des Begriffs der hierfür notwendigen "Ausbildung" derjenigen Person, die die Aufklärung vornimmt. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft, d.h. auch das Vertrauensverhältnis zwischen den einzelnen Ärzten und ihren Patienten, unverzichtbar für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Informationen zum Patientenrechtegesetz Seite 7 von 28 2.2.2 Abweichende Formerfordernisse § 630c Absatz 3 Satz 2 BGB stellt klar, dass dann strengere Erfordernisse eingehalten werden müssen, wenn sie sich aus anderen Vorschriften ergeben. hierzu auch: Sven Niemeck, Das neue Patientenverfügungsgesetz, BERLINER ÄRZTE 12/09, S. 14-20; Martina Jaklin, Das Patientenverfügungsgesetz aus ärztlicher Perspektive, BERLINER ÄRZTE 12/09, S. 21. Nach § 135a Absatz 2 SGB V sind u.a. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag etc. Insofern ist im Einzelfall eine Abwägung der bestehenden unterschiedlichen Rechtspositionen und Interessen vorzunehmen. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass die Krankenkasse die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist nicht einhalten kann. Patientenrechte (und -pflichten) gab es natürlich auch schon vor dem Patientenrechtegesetz. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Kann der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung nicht vollständig nachweisen, hat er z.B. Grundsätzlich kann der Arzt davon ausgehen, dass es dem mutmaßlichen Willen seines verstorbenen Patienten entspricht, einem rechtmäßigen Erben die für die Geltendmachung dessen vermögensrechtlicher Ansprüche erforderlichen Informationen zu erteilen. Sollte ein hinreichender Grund für die verzögerte Sachbearbeitung nicht mitgeteilt werden können, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Der Blick in die Gesetzesbegründung bestätigt, dass der Gesetzgeber mit Absatz zwei nicht nur das Recht auf "elektronische" Abschriften der Patientenakte regeln wollte. Diese berufsrechtliche Vorschrift bedingt die rechtzeitige Erstellung der Dokumentation. Die Gewährung des Einsichtsrechts an einem anderen Ort kann der Patient nur im Falle eines wichtigen Grundes verlangen. in Form der Kopie einer Röntgenaufnahme, eines MRT-Bildes oder eines Videofilms, können die angemessenen und tatsächlich nachgewiesenen Kosten verlangt werden. Anmerkungen zum neuen Patientenrechtegesetz - Auszug aus dem Sondernewsletter zum Patientenrechtegesetz vom 21.03.2013 - von Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer I. Ebenfalls werden die Vorschriften auch auf sogenannte Sachleistungssurrogate (Geldleistung anstatt der Sachleistung) angewandt, wenn beispielsweise eine Sachleistung aufgrund eines fehlenden Vertrages nicht gewährt werden kann. wirtschaftliche Aufklärungspflicht auferlegt. Wird ein Gutachterverfahren, welches im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehen ist, durchgeführt, ist innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Ist dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen, so gilt zunächst die allgemeine vertragsrechtliche Haftungsregelung des § 280 Absatz 1. ein hinreichender Grund für die Verzögerung dargelegt, tritt die sogenannte Genehmigungsfiktion ein. Die Daten aus dem Fehlermeldesystem dürfen nur zur Verfolgung von solchen Straftaten verwendet werden, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und bei denen die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten aus dem Fehlermeldesystem angewiesen sind, d.h. wenn keine anderen aussichtsreichen Ermittlungsmöglichkeiten bestehen. Nach der neuen Regelung in der BÄO kann das Ruhen der Approbation nicht nur im Fall einer nicht vorhandenen sondern auch für den Fall einer bestehenden jedoch nicht ausreichenden Haftpflichtversicherung angeordnet werden. Nach bisheriger Rechtslage bestand keine Verpflichtung, Einwilligungen und Aufklärungen in der Patientenakte zu dokumentieren. [1] vgl. I BGB § 630g Abs. Vorsorgebevollmächtigung besteht und der Arzt sich sicher ist, dass die ihm vorliegende Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zutrifft, hat er nach wohl herrschender Auffassung entsprechend den Vorgaben der Patientenverfügung dem darin geäußerten Patientenwillen ohne Weiteres, d.h. ohne die Anregung einer gesetzlichen Betreuung, Geltung zu verschaffen. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630e. Was regelt das Patientenrechtegesetz und was ändert sich im Medizinrecht? Die Einführung von sog. für eine erforderliche Weiterbehandlung des Patienten durch einen anderen Arzt oder eine ärztliche Einrichtung benötigt wird. Dieser ist nach dem Betreuungsrecht immer einzubeziehen! Es kommt in diesen Fällen darauf an, ob ein bestimmter Aufklärungsfehler auch ursächlich für die Verwirklichung des aufklärungspflichtigen und sich verwirklichten Risikos gewesen ist. Durch das Patientenrechtegesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um einen eigenen Abschnitt ergänzt worden, der Regelungen über den medizinischen Behandlungsvertrag und die Rechte und Pflichten im Rahmen der Behandlung enthält. (2) Die Behandlung hat . § 630c BGB - Informationspflicht. Er muss also nicht ungefragt über therapeutische Verfahren aufklären, die sich etwa erst in der Erprobung befinden und damit noch nicht zum medizinischen Standard rechnen. Recht Muss eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt werden, hat der MDK diese innerhalb von drei Wochen zu erstellen. Patientenrechtegesetz BGB Patientenrechtegesetz BGB Das Patientenrechtegesetz befasst sich mit dem Arzthaftungsrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Wahlperiode 15. den Gewerbebetrieb des Schuldners fest, so dass sich auch unter diesem Gesichtspunkt keine abweichende Beurteilung ergibt. § 630a Abs. Die Dokumentation muss also auch früher erstellt werden, wenn sie z.B. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz - PRG) ist am 26. Insofern hat der Gesetzgeber lediglich die bestehende Rechtsprechung umgesetzt. eigene, ggf. Ich bin dabei, weil ... weil für mich Kompetenz und Sacharbeit vor Fraktionszwang stehen. Ob man in einem solchen Fall davon ausgehen wird, dass die ärztliche Honorarforderung gar nicht erst fällig wird oder ob der Patient aus der nicht erfolgten Information (Aufklärung) einen Schadensersatzanspruch ableiten kann, den er der ärztlichen Honorarforderung entgegenstellen kann (Aufrechnung), kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben, denn das Ergebnis bleibt dasselbe: eine nicht durchsetzbare Honorarforderung. Was hat sich durch das Patientenrechtegesetz geändert? vollbeherrschbares Risiko verwirklicht hat, liegt allerdings weiterhin beim Patienten. Der MDK Berlin-Brandenburg hat Ende 2012 bereits verlautbart, dass man angesichts der sehr kurz bemessenen Fristen zukünftig die niedergelassenen Ärzte bitten wird, dem MDK innerhalb von sieben Tagen die erforderlichen Unterlagen zuzusenden. Das neue Patientenrechtegesetz . voll beherrschbaren Risikos: "Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.". Patienten sollen ihre Rechte konzentriert in einem Gesetz nachlesen können. Der Patient muss dann entscheiden, ob er die vom Arzt angebotene Methode wählt, oder ob er sich einen anderen Arzt sucht, der die betreffende Behandlungsalternative anbietet. Das hat der Gesetzgeber mit dem Patientenrechtegesetz geändert. Buchstäblich in "allerletzter Minute" ist eine Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) in das Patientenrechtegesetz aufgenommen worden. Die Frage, in welchen Fällen von der Erkennbarkeit solcher Umstände auszugehen ist, wird zukünftig in Einzelfällen sicherlich die Zivilgerichte beschäftigen. Weitere Einzelheiten zur Rechtslage im Zusammenhang mit der Patientenverfügung sind auf der Homepage der Ärztekammer Berlin veröffentlicht.[1]. Die Vermutung der Ursächlichkeit zwischen dem Befunderhebungs- oder Befundsicherungsmangel und der Rechtsgutsverletzung kann vom Arzt widerlegt werden. Der jedenfalls für die beiden juristischen Examina wichtigste Inhalt sind die ins BGB eingefügten §§ 630 a bis 630 h BGB. Das Gesetz ist zum 26. Dass der Gesetzgeber die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur therapeutischen - bzw. Patientenrechtegesetz. Geplant sind außerdem Regelungen, wonach die Haftpflichtversicherer die Landesärztekammern über den bestehenden oder einen geänderten Haftpflichtversicherungsstatus ihres ärztlichen Kunden informieren müssen. Die bei einem Behandlungsfehler in der Regel in Frage kommenden Delikte (Körperverletzung und fahrlässige Tötung) gehören genau so wenig zu dieser Gruppe von Straftaten wie die im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch möglichen Delikte (§§ 218 ff. Die nunmehr speziell für den Behandlungsvertrag kreierten Vorschriften (§§ 630a bis 630h1) werden voraussichtlich nicht zu einer Rehabilitation des gesetzgeberischen Leumunds beitragen können. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen". • Zu berücksichtigen, dass medizinische Behandlungspflege gleichzeitig von dem Pflegeheim und dem ambulanten Pflegedienst eine eigene Leistung darstellt, und damit Gegenstand zweier Verträge ist (s.o), letztlich aber eine einheitliche Leistung darstellt. 1 BGB sieht vor, dass der Behandelnde durch den Behandlungsvertrag „zur Leistung der ver-sprochenen Behandlung" verpflichtet wird. (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der verspro- chenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der . Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.". für eine zeitnah erforderliche Weiterbehandlung oder Zweitmeinung, wird die Frist dem entsprechend anzupassen sein. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Dieser Artikel beschreibt die wesentlichen Änderungen für radiologische Dienstleistungen und die Erfahrungen mit der Implementierung des Gesetzes mit dem Fokus auf Aufklärungen. Anhaltspunkte hierfür bietet die bisherige Rechtsprechung zur sog. Das Patientenrechtegesetz fasst das bis dato geltende Richterrecht in einem Gesetzestext zusammen. Posted in Patientenrechtegesetz §630 BGB Tagged §630 BGB, Dokumentationspflicht, Patientenrechtegesetz. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. II BGB Des Weiteren hat er den Nachweis über die Kausalität zwischen Fehler und Gesundheitsverletzung (sog. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Nach bisheriger Rechtsprechung gilt allerdings auch Folgendes: Besteht für den Arzt der Eindruck, dass der Patient ausreichend der deutschen Sprache mächtig ist, so kann der Arzt erwarten, dass der Patient ihm mitteilt, sofern er etwas nicht verstanden hat. Denn der sogenannte Behandlungsvertrag wird automatisch geschlossen, sobald Patienten sich zu Behandlungszwecken in eine Arztpraxis begeben. Für die Anordnung des Ruhens der Approbation ist in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig. Nach diesem sind auch dem einwilligungsunfähigen Patienten entsprechend seinem Verständnis die wesentlichen Umstände bezüglich des ärztlichen Eingriffs zu erläutern. hierzu auch: Sven Niemeck, Das neue Patientenverfügungsgesetz, BERLINER ÄRZTE 12/09, S. 14-20; Martina Jaklin, Das Patientenverfügungsgesetz aus ärztlicher Perspektive, BERLINER ÄRZTE 12/09, S. 21. Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren (§ 630c BGB). In der Regel wird die Frage, ob das Vorkommnis oder ein Umstand ggf. einer Straftat zum Opfer gefallen ist, soll grundsätzlich dessen mutmaßlichen Willen entsprechen. Im Vergleich zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hat sich allerdings nicht allzu viel geändert, da die Vorschriften dieses Gesetzes lediglich eine Kodifizierung des bereits bestehenden Richterrechts sind. "die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. § 630c - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. Ihre Ansprechpartner zu berufsrechtlich relevanten Fragen ... Antworten auf h�ufig gestellte berufsrechtlich relevante Fragen ... und der Arzt sich sicher ist, dass die ihm vorliegende Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zutrifft, Paragraphen ohne weitere Bezeichnung sind solche des BGB. Folgendes erscheint an dieser Stelle klarstellungsbedürftig: Der Patient soll durch die Aufklärung in die Lage versetzt werden, für sich eine Wahl zwischen mehreren Behandlungsalternativen zu treffen. Der Gesetzgeber hat sich dabei an bereits in der Vergangenheit von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen orientiert. haftungsausfüllende Kausalität) zu führen. § 630e Absatz 2 ordnet an, dass die Aufklärung durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen muss, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige �Ausbildung� verfügt. Februar 2013 in Kraf 9, ausgegeben zu Bonn am 25. "postmortalen Schweigepflicht", d.h. zum Einsichtsrecht nach dem Tod des Patienten bestehende Rechtsprechung ist in § 630g Absatz 3 wie folgt normiert: "Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Darüber hinaus kann der Arzt in vielen Fällen zunächst gar nicht einschätzen, ob das Vorkommnis bzw. § 269 Abs. Besondere Brisanz erfährt diese Frage, wenn die Genehmigungsfiktion der Vorschrift infolge einer zu späten Übersendung angeforderter ärztlicher Unterlagen eintritt und sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Anspruch des Antragstellers nicht bestanden hätte. Gelingt dem Patienten die Darlegung eines ernsthaften Entscheidungskonfliktes, würde von einer unwirksamen Einwilligung und in deren Folge von einer Schadensersatzpflicht des Arztes dem Grunde nach ausgegangen werden. Grundsätzlich hat der Patient im Schadensfall sowohl die Tatsache zu beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler auch ursächlich für die entstandene Verletzung der Gesundheit oder des Lebens geworden ist. • Zu berücksichtigen, dass medizinische Behandlungspflege gleichzeitig von dem Pflegeheim und dem ambulanten Pflegedienst eine eigene Leistung darstellt, und damit Gegenstand zweier Verträge ist (s.o), letztlich aber eine einheitliche Leistung darstellt. Zirkelschluss: Denn § 1901a Absatz 1 Satz 1 verweist erneut auf den Betreuer! Kurz gesagt: Schriftform ist Text mit nachfolgender eigenhändiger Unterschrift (§ 126a); Textform ist Text ohne nachfolgende eigenhändige Unterschrift (§ 126b). Hart D: Ein Patientenrechtegesetz ohne Eigenschaften - Über den . Die einzelnen Artikel dieses Gesetzes haben die Aufnahme umfangreicher gesetzlicher Vorschriften des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in das . Patientenrechtegesetz: Fakten, Empfehlungen, Hintergründe Seit Ende Februar 2013 ist es in Kraft: das Patientenrechtegesetz (PatRG). In der Gesetzesbegründung wird zugleich klargestellt, dass die Regelungen im Sozialgesetzbuch I über die Kostentragungspflicht des zuständigen Sozialleistungsträgers unberührt bleiben. nach Kündigung wegen schwerem Behandlungsfehler. Es konkretisiert die Rechte der Patienten im Verhältnis zum Behandelnden. Dadurch kam es zu Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Anfängerbehandlungen, die lückenlos zu dokumentieren sind. Wenn der Arzt in einer solchen Situation das Gericht davon überzeugen kann, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte, dann führt dieser Aufklärungsmangel nicht zur Haftung des Arztes. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. 3 EKV). B. Patientenfürsprecher, Patientenvertrauenspersonen, Ombudsleute, Qualitätsbeauftragte) zu treffen. Da die Regelungen des § 630h eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen enthalten, wird die Rechtsprechung auch weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Ausfüllung des Arzthaftungsrechts leisten müssen. Handelt es sich allerdings um eine unaufschiebbare ärztliche Maßnahme, so ist die Maßnahme durchzuführen bzw. Februar 2013 in Kraft getreten. Das Recht auf Einsicht ihrer Akten wurde Patienten in dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz explizit eingeräumt. Am 26. Informationen zum Interventionsprogramm für Mitglieder der Ärztekammer Berlin mit problematischen Substanzkonsum ... Mitgliederzeitschrift "Berliner �rzt:innen". Nach der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin besteht die Verpflichtung, für die Dokumentation auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien besondere Sicherungs- und Schutzmaßnahmen vorzusehen, um deren Veränderung, Vernichtung oder unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. So müssen "sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse" aufgezeichnet werden, insbesondere. (2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Zügig bedeutet, dass die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang erfolgen muss. Verträge über Pflege und Betreuung gehören nicht dazu. Wer bis zur weiteren (gerichtlichen) Klärung dieses neuen unbestimmten Rechtsbegriffs ganz sicher gehen will, orientiert sich am besten an dem an anderer Stelle im BGB legal definierten engeren Begriff der Unverzüglichkeit. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Ausschließlich für den Fall, dass weder eine gesetzliche Betreuung noch eine sog. Hierzu zählen insbesondere: Mit dem Behandlungsvertrag (Paragraf 630a BGB) verpflichtet sich der Patient, die vereinbarte Behandlung zu bezahlen, sofern nicht die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Herrschafts- und Organisationsbereich des Arztes zuzuordnen ist. Auflage, 2021, Buch, Kommentar, 978-3-8059-1230-3. Bereits an dieser Stelle soll dringend davon abgeraten werden, etwa Patienten generell zu bitten, Verzichtserklärungen zu unterschreiben. Diese Anforderungen gelten nach der neuen Regelung im BGB nunmehr für jegliche Art der Dokumentation, d. h. für die Papierakte genau so wie für die elektronische Patientenakte. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. § 811 ist entsprechend anzuwenden. 2 BGB oder § 630g Abs. Verstirbt ein Patient, können dessen Erben und nächste Angehörige Einsicht in die Patientenakte verlangen (§ 630 g Abs. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur sog. Die Kopien der Behandlungsunterlagen sind daher von dem Patienten . Nach der Vorschrift des § 630e Absatz 1 Sätze 1 und 2 ist der Behandelnde verpflichtet, "�den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Sinn und Zweck des Patientenrechtegesetzes ist es, so die Bundesregierung, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest. § 811 ist entsprechend anzuwenden.". Die Verwendung der Daten aus den Fehlermeldesystemen für die Ermittlung von Straftaten, die durch Patienten oder deren Angehörige begangen worden sind, ist allerdings eine eher theoretische Möglichkeit. Das in dieser Vorschrift offenbar werdende Spannungsverhältnis zwischen der Therapiefreiheit des Arztes auf der einen und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten auf der anderen Seite löst der Gesetzgeber an dieser Stelle zugunsten des Selbstbestimmungsrechts des Patienten auf. In der Gesetzesbegründung ist insofern von einer Fortentwicklung der bisherigen gerichtlichen Spruchpraxis die Rede. Um der aktuellen Rechtsprechung über die Rechte psychisch Kranker bei der Frage der Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen gegen ihren Willen Rechnung zu tragen, ist in letzter Minute des Gesetzgebungsverfahrens noch ein Absatz 5 an § 630e angefügt worden.
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